Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgrundlagen
Diese Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und
Leistungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Maßgeblich für den Umfang und die Verpflichtung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen ist
die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind ohne unsere
Zustimmung nicht übertragbar.
2.2 Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich abgegeben haben und keine
Vorbehalte erklären.
2.3 Angaben über die Geeignetheit, die Beschaffenheit und über Kombinationsmöglichkeiten unserer
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Unterlagen und Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn sie in den schriftlichen Vertrag Eingang gefunden haben.
2.4 Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Kunden eingereichten Leistungsdaten oder sonstigen
falschen oder unvollständigen Angaben ergeben.
2.5 Haben wir im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses dem Kunden
Zeichnungen oder Modelle überlassen, bleiben diese unser Eigentum. Sie sind urheberrechtlich
geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht vervielfältigt, verändert oder an Dritte
weitergegeben werden.
3. Auftragsdurchführung
3.1 Die Aufträge unserer Kunden führen wir unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Berufsausbildung durch qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer aus. Die Auswahl und
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer bleibt uns vorbehalten.
3.2 Zu angemessenen Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir berechtigt, solange diese für den
Kunden keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge haben.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde alle
von ihm zu erbringenden Vorbereitungshandlungen vorgenommen und seinen Mitwirkungspflichten
genüge getan hat. Befindet er sich mit einer von ihm zu erbringenden Leistung im Rückstand,
verlängern sich die Termine und Fristen um die Dauer dieses Rückstandes.
4.2 Ist die Nichteinhaltung von Terminen auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die von uns
nicht zu vertreten sind, zurückzuführen, verlängern sich diese angemessen und mindestens für die
Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik,
Aussperrung, Betriebsstörungen und behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei
unseren Lieferanten auftreten, soweit sie nachweislich auf unsere vertraglichen Verpflichtungen von
erheblichem Einfluss sind.
4.3 Schadenersatzansprüche wegen der Nichteinhaltung vereinbarter Fristen und Termine müssen wir
dem Kunden nur dann ersetzen, wenn wir durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten in
Verzug geraten. Bei leicht fahrlässigem Verhalten ist unsere Pflicht, Schadenersatz zu leisten, auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
5.1 Rechnungen sind innerhalb des Zahlungsziels zu bezahlen.
5.2 Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am
Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
5.3 Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu
berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung
weiteren Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4 Werden uns nachträglich Gründe bekannt, die auf ein Fehlen oder den Wechsel der Kreditwürdigkeit
oder Zahlungsfähigkeit des Kunden schließen lassen, haben wir das Recht, vom Kunden Zahlung
gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen
mit ihm bestehenden Verträgen zu verlangen. Ist der Kunde hierzu trotz Aufforderung mit
Nachfristsetzung nicht bereit, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.5 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber
unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig.
6. Rücknahme von Ware
In Ausnahmefällen nehmen wir die von uns gelieferte Ware, nach vorheriger Absprache, vom Kunden
zurück, wenn diese sich noch in einem tadellosen Zustand befindet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den
Kunden über, wenn alle gegenwärtigen sowie alle zukünftigen gegen den Kunden aus der
Geschäftsbeziehung mit der Tischlerei Thomas Thiele e.K. bestehenden Forderungen erfüllt sind.
7.2 Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Einbau, so überträgt uns der Kunde
bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Lieferpreises
und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
8. Gefahrenübergang, Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz
8.1 Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware den Versandort verlassen hat.
8.2 Im Gewährleistungsfall an uns gerichtete Mängelrügen sind schriftlich und spezifiziert zu erheben. Sie
müssen bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens eine Woche nach Ablieferung der Ware
erfolgen.
8.3 Ist die Mängelrüge berechtigt, weil unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft war oder zugesicherte
Eigenschaften nichteingehalten sind, können wir nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzliefern.
8.4 Andere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen nachträglicher Unmöglichkeit oder
Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen. Wir haften
jedoch auf Schadenersatz, soweit den Lieferungen oder Leistungen zugesicherte Eigenschaften fehlen
oder wenn der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, einem unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
beruht.
8.5 Werden Betriebs-, oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Lieferung oder
Leistung vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialen eingesetzt, die nicht dem Original
entsprechen, erlischt unsere Verpflichtung zur Gewährleistung.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
9.1 Erfüllungsort für unsere Leistung ist der jeweilige Sitz des Kunden.
9.2 Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den jeweiligen Erfüllungsort zuständige Gericht.
9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Tischlerei Thomas Thiele e.K.
Dessau-Roßlau, den 11.11.2022